Bewerbung in der Schweiz

Die Schweiz ist wirtschaftlich gesehen ein sehr starkes Land. Die traditionelle Neutralität und im politischen wie im wirtschaftlichen hat dem Land eine starke wirtschaftliche Entwicklung beschert. Die Schweiz lebt schon seit langer Zeit im Frieden – selbst in beiden Weltkriegen – und hat eine Arbeitslosenquote von der Deutschland nur träumen kann.

Im Jahr 2002 arbeiteten nur ca. 115 000 Deutsche in der Schweiz. Mittlerweile haben ca. 4% aller Erwerbstätigen in der Schweiz einen deutschen Pass, was ca. 250.000 Menschen entspricht.

Im Norden, in der Zentralschweiz und im Osten des Landes spricht man Deutsch oder Schweizer-Deutsch, im Westen Französisch und im Kanton Tessin und Teilen von Graubünden spricht man Italienisch. Im täglichen Leben sind die Sprachgrenzen auch sehr deutlich, viele Schweizer sprechen nur „ihre“ jeweilige Sprache, man kann sich nicht überall mit Deutsch verständigen.

Einen Job in der Schweiz zu finden gestaltet sich ein wenig schwieriger als in den Ländern der EU. Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte ist in jedem Jahr mit einer Quote festgesetzt. In der Schweiz sind 20 % ausländische Arbeitskräfte, Arbeitskräfte aus der EU werden jedoch bevorzugt. Voraussetzung für eine Anstellung ist jedoch nach wie vor, dass keine Schweizer für diese Tätigkeit zur Verfügung stehen.

Um einen Job in der Schweiz zu finden können Sie sich in Stellenanzeigen verschiedener Zeitungen, welche unter www.zeitung.ch aufgelistet sind, informieren. Bei der Jobsuche in der Schweiz helfen kann auch eines der regionalen Arbeitsvermittlungszentren www.rav.ch.

Besonderheiten der schweizerischen Bewerbung

Die schweizerische Bewerbung ist der deutschen Bewerbung sehr ähnlich, weshalb beim Anfertigen einer Bewerbungsmappe für die Schweiz nur wenige zusätzliche Dinge zu beachten sind. Wie in Deutschland gehört in eine Bewerbung für die Schweiz ein einseitiges Anschreiben, ein aktuelles und professionelles Bewerbungsfoto, ein maximal zweiseitiger, chronologisch aufgebauter und aussagekräftiger Lebenslauf und Zeugniskopien. Weitere Qualifikationsnachweise werden nur auf Anfrage beigelegt.

Bewerber werden in der Schweiz weniger wegen konkreter Studienergebnisse, sondern vor allem aufgrund bestimmter Persönlichkeitsmerkmale ausgesucht. Es werden daher gerne Referenzen und sehr häufig graphologische Gutachten eingeholt. Auch werden der schweizerische Lebenslauf und das schweizerische Bewerbungsschreiben gründlich analysiert. Das Auswahlverfahren in der Schweiz entspricht in weiten Teilen dem in Deutschland, in Form von strukturierten Interviews oder durch ein Assessment-Center werden die idealen Bewerber gesucht

Als deutscher Staatsbürger in der Schweiz arbeiten

Wer in der Schweiz eine Tätigkeit aufnimmt wird in der Regel weit über europäischem Standard bezahlt. Durch hohe Lebenshaltungskosten innerhalb der Schweiz wird dies jedoch wieder angeglichen, weshalb der schweizerische Arbeitnehmer auch nicht mehr in der Hand hat. Für deutsche Staatsbürger ergibt sich jedoch eine Möglichkeit die sehr günstig ist, viele arbeiten in der Schweiz und wohnen in Deutschland, also kurz hinter der Grenze. Somit haben sie ein Gehalt auf schweizerischem Niveau und die Lebenshaltungskosten auf deutschem Niveau, was sich durchaus rechnet.

Ein deutscher Staatsbürger hat mehrere Möglichkeiten, in der Schweiz zu arbeiten. Die genaue Vorgehensweise hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Beschäftigung, der Dauer des Aufenthalts und anderer individueller Umstände.

Hier sind einige der gängigen Möglichkeiten:

Freizügigkeitsabkommen EU/EFTA:

Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union (EU), und die Schweiz ist Mitglied des Europäischen Freihandelsverbands (EFTA). Das Freizügigkeitsabkommen ermöglicht es Staatsangehörigen aus EU- und EFTA-Ländern, in der Schweiz zu arbeiten, ohne eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen. Allerdings müssen sie ihren Aufenthalt bei den Schweizer Behörden registrieren.

Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung):

Wenn deutsche Staatsangehörige weniger als 90 Tage in einem Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten oder geschäftlich tätig sein wollen, benötigen sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung). Dies ist beispielsweise relevant für temporäre Projekte, Schulungen oder Konferenzen.

Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung):

Für einen längerfristigen Aufenthalt und eine längerfristige Beschäftigung in der Schweiz benötigen deutsche Staatsangehörige in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung). Diese wird für eine bestimmte Dauer ausgestellt und erfordert oft einen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber.

Grenzgänger-Genehmigung:

Deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten möchten, können eine Grenzgängerbewilligung beantragen. Diese ermöglicht es, in die Schweiz zur Arbeit zu pendeln, während der Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt.

Selbstständige Tätigkeit:

Deutsche Staatsangehörige, die eine selbstständige Tätigkeit in der Schweiz aufnehmen möchten, müssen dies bei den zuständigen Behörden anmelden und eventuell eine spezielle Bewilligung beantragen, je nach Art und Umfang der Tätigkeit.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Verfahren je nach Kanton in der Schweiz variieren können. Es wird empfohlen, sich frühzeitig bei den zuständigen Migrationsbehörden zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen vorzubereiten, um den Arbeitsaufenthalt in der Schweiz reibungslos zu gestalten.

Einige deutsche Staatsangehörige entscheiden sich auch dafür, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Schritte korrekt durchführen.

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