Jeder Arbeitnehmer, der seinen Job wechseln möchte, hat das Recht auf ein Zeugnis, welches ihm und dem neuen Arbeitgeber sein Qualifikation bescheinigt. Arbeitszeugnisse enthalten aber auch Informationen über die ausgeübte Tätigkeit und das persönliche Verhalten im Unternehmen.
Nun ist es aber so, dass kein Arbeitnehmer in Deutschland ein schlechtes bzw. negatives Zeugnis bekommen darf, auch das ist gesetzlich geregelt. Sollte trotzdem etwas Negatives im Arbeitszeugnis stehen, so hat der Arbeitnehmer das verbriefte Arbeitsrecht, solange vor Gericht zu ziehen, bis die Defizite beseitigt sind.
Daraus ergibt sich die Frage, wie kann dann der Arbeitgeber die Arbeitskraft bewerten? Aus diesem Grund gibt es verschiedene Codes ähnlich den Geheimcodes, die dem neuen Arbeitgeber wichtige Informationen liefern sollen. Dieser Geheimcode dient als Vorlage für das Bewertungssystem von sehr gut bis ungenügend für die Tätigkeit und die soft Skills der Arbeitnehmer.
Diese Codes in den Bewertungsunterlagen sind sehr vielschichtig und für Laien teilweise nur sehr schwer zu deuten. Es gibt aber auch ziemlich triviale Vorlagen zur Bewertung, hier ein Beispiel:
Wenn das Arbeitszeugnis die Formulierung „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei“ aufweist, dann haben Sie leider nur ein „Ausreichend“ bekommen.
Für ein „Sehr gut“ sollte die Formulierung zum Beispiel „Seine Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets sehr gut“ lauten.
Es wird deutlich, dass der Bewertungsgrad für einen Außenstehenden sehr schwer zu deuten ist. Teilweise hängt der Beurteilungsunterschied aber nur an einem einzigen Wort.
So, wie das Wort „stets“. Taucht dieser Begriff im Satz auf, ist mit einer Beurteilung von „Gut“ bis „Sehr gut“ zu rechnen. Es gibt aber auch Wörter in Arbeitszeugnissen, die es im eigentlichen Sinne gar nicht gibt, beispielsweise das Wort „vollsten“. Es steht für die Note „Sehr gut“, wie bei der Formulierung „zur vollsten Zufriedenheit“. Das Wort gibt es aber im eigentlichen deutschen Sprachgebrauch nicht.