Arbeitszeugnis für Praktikum und Führungskraft
Jeder Arbeitnehmer, der seinen Job wechseln möchte, hat das Recht auf
ein Zeugnis, welches ihm und dem neuen Arbeitgeber sein Qualifikation bescheinigt.
Arbeitszeugnisse enthalten aber auch Informationen über die ausgeübte
Tätigkeit und das persönliche Verhalten im Unternehmen.
Nun ist es aber so, dass kein Arbeitnehmer in Deutschland ein schlechtes bzw.
negatives Zeugnis bekommen darf, auch das ist gesetzlich geregelt. Sollte trotzdem etwas
negatives im Arbeitszeugnis stehen, so hat der Arbeitnehmer das verbriefte Arbeitsrecht,
solange vor Gericht zu ziehen, bis die Defizite beseitigt sind.
Daraus ergibt sich die Frage, wie kann dann der Arbeitgeber die Arbeitskraft bewerten?
Aus diesem Grund gibt es verschiedene Codes ähnlich den Geheimcodes, die
dem neuen Arbeitgeber wichtige Informationen liefern sollen. Dieser Geheimcode dient als Vorlage
für das Bewertungssystem von sehr gut bis ungenügend für die Tätigkeit und
die soft skills der Arbeitnehmer.
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